Wie groß darf ein Lkw sein?
Fahrzeugabmessungen nach § 32 Stvzo (Stand: 2015)
Breite: Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen eine Breite von max. 2,55m haben. Es gibt aber auch Ausnahmen. z.B.:
- Kühlfahrzeuge mit isolierten Seitenwänden - 2,60m
- Land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte - 3,00m
- Anhänger hinter Krafträdern - 1,00m
Höhe: Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen eine Höhe von 4,00m nicht überschreiten.
Länge:
- Einzelfahrzeuge und Anhänger mit 2 Achsen - 12,00m
- Sattelkraftfahrzeuge - 15,50m - 16,50m unter bestimmten Voraussetzungen
- Kraftomnibusse mit Gelenk - 18,75m
- Züge - 18,00m - 18,75m
- Autotransporter - 20,75m wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden