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Sehr geehrter Herr Winkel,
ich erwarte als Arzt von Ihnen, dass Sie Frau Brosius-Gersdorf nicht zum Mitglied des Bundesverfassungsgericht machen, da die Rechtsauffassung dieser Person zum ungeborenen Lebens diametral im Gegensatz zu den vorbehaltlosen pränatalen Grundrechten des ungeborenen Lebens stehen.
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtssprechung in den vergangenen Jahrzehnten den Schutz der pränatalen Grundrechte eines Ungeborenen eine herausragende Stellung zugesprochen.
Sollten Sie sich bei der Abstimmung nicht auf die Seite der Grundrechte der Ungeborenen stellen und stattdessen Frau Brosius-Gersdorf zum Mitglied des Bundesverfassungsgerichts machen, dann werden Sie sich persönlich zu gegebener Zeit wegen Hochverrat verantworten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Der mit dem Wolf tanzt.
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