Über die Zurücknahme von europäischen IS-Kämpfern

@stayoutoftherz · 2019-02-21 20:33 · steempeak

Liebe Steemianer, obwohl Donald Trump die 24-jährige US-Amerikanerin Hoda Muthana, die in Syrien für den IS gekämpft hatte, nicht in die USA einreisen lassen will, fordert er von seinen europäischen Vasallenstaaten, dies gefälligst zu tun. Hoda Muthana hatte in Online-Netzwerken zum Mord an amerikanischen Bürgern aufgerufen und den IS verherrlicht - keine Kleinigkeit. Da im Prinzip ein souveräner Staat darüber entscheiden können muss, wer in sein Staatsgebiet einreist, verstehe ich die Entscheidung des US-Präsidenten, denn aus der Ferne lässt sich unmöglich verifizieren wie glaubwürdig die Reuebekundungen eines Kriminellen sind und Schutz der eigenen rechtstreuen Bevölkerung muss Priorität haben vor dem Schutz einzelner Krimineller.

Doch sofort fühlen sich findige Advokaten wie Walter Obwexer, Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck, bemüßigt, ihre Meinung abzusondern:

„Österreich ist verpflichtet, eigene Staatsbürger, die zurückkehren wollen, auch zurückzunehmen.“ Es sei ihnen Einreise und Aufenthalt zu gewähren, egal ob es sich um mutmaßliche oder tatsächliche IS-Kämpfer handeln sollte. Das resultiere aus der Staatsbürgerschaft. Quelle

Österreich habe keine Möglichkeit, den Kämpfern die Staatsbürgerschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation abzuerkennen. Österreich wird diesen Personen im Falle einer Rückkehr den Prozess machen müssen.

Wobei es ein Ding der Unmöglichkeit sein wird, einzelnen Kämpfern konkrete Straftaten nachzuweisen, die inmitten eines Gueirillakrieges stattgefunden haben. Könnte hier (oder in Deutschland) überhaupt ein fairer Prozess stattfinden, insbesondere wenn die Zusammenarbeit mit dem Land, in dem die Tat begangen wurde, gar nicht vorhanden ist? Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung wäre letztlich: Dutzende tickende Zeitbomben mehr auf Österreichs Strassen (denn in dubio pro reo). Ich hoffe, Strache und Kickl fällt etwas Kreatives dazu ein, die Absicht haben sie ja schonmal bekundet.

Apropos Absichtsbekundungen: Die meisten EU-Staaten wollen die IS-Kämpfer nicht zurücknehmen (Quelle). Doch wer den politischen Alltag kennt, weiss, dass nach diesen plakativen Ankündigungen (immerhin scheinen viele Staaten schon zu ahnen, welche Positionen opportun sind, ausserdem ist die Europawahl demnächst, da schaut man dem Volk gern aufs Maul) erst ein paar Wochen vergehen und dann werden einfach vollendete Tatsachen geschaffen, die es nicht mehr in die Schlagzeilen schaffen (da die Redakteure alle auf Linie und entsprechend geframed sind). Frankreich schert hier aus und will die IS-Kämpfer zurücknehmen - offenbar steht Macron derzeit besonders unter der Knute von Trump (vermutlich weil er von ihm mediale Unterstützung im Kampf gegen die Gelbwesten erhält).

image.png Screenshot eines Internet-Videos deutscher Islamisten Quelle

Und wie ist die Position Deutschlands? Heiko Maas hat erstmal einen unqualifizierten Schnellschuss vom Stapel gelassen: Eine Rückkehr sei nur möglich, „wenn sichergestellt ist, dass diese Menschen hier sofort auch einem Verfahren vor Gericht zugeführt werden, wenn sie auch in Untersuchungshaft kommen“ (Quelle). Als ob nicht jedermann wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft genommen werden könnte! Gibt es einen dringenderen Tatverdacht als wenn eine im Ausland unter Terror- und Mordverdacht stehende und inhaftierte Person nach Deutschland überstellt wird? Neben dieser Position des Lavierens ("...stimmen wir uns mit Franzosen, mit den Briten darüber ab, wie damit umzugehen ist.") gibt es auch noch andere, wie z.B. den Linken Dietmar Bartsch, der die IS-Kämpfer gerne zurücknehmen will: „Wenn es deutsche Staatsbürger sind, dann müssen sie hier nach Deutschland kommen und sollten hier auch vor ein Gericht gestellt werden, und dann müssen dort Entscheidungen getroffen werden“, und „Wir sind ein Rechtsstaat, und genauso sollten wir agieren.“ Zum Gerichtsprozess: viel Spass damit, siehe oben. Und zum "Rechtsstaat"-Argument: Wo war denn der Rechtsstaat, als beschlossen wurde, die gemäßigte Opposition in Millionenhöhe zu unterstützen? ist es juristisch überhaupt zulässig zu unterscheiden, ob jemand beim IS oder der “gemäßigten Opposition” Menschen umgebracht hat? Oder bei den hochgelobten “Weißhelmen” war, aber vorher beim IS oder der gemäßigten Opposition? Mehr über diese völkerrechtlichen Probleme hier.

image.png Der "Wiener" Jihadist Mohamed Mahmoud (†, bei einem Luftangriff) Quelle

Das Hinhalten und sich nicht Festlegen wollen kann auch einen anderen Grund haben: Trumps Drohung, die IS-Kämpfer bei NIchtzurücknahme einfach freizulassen, ist in Wirklichkeit gar keine, denn das passiert ja jetzt auch täglich. Irgendwie werden sie den Weg zurück nach Deutschland schaffen – auf welchem Weg auch immer, entweder mit Hilfe ihres deutschen Passes oder ohne Pass - ist ja auch kein Problem. Das ist nur die konsequente Fortführung der derzeitigen "no border" Politik. Sind ja nur ein paar Gefährder mehr, die vielleicht noch ein paar Einzelfälle mehr an Straftaten begehen werden. Die Deutschen schaffen das!

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