Eigentum und Erinnerung: Vier Spiegel einer radikalen Selbstverantwortung

@zeitgedanken · 2025-06-15 12:05 · Deutsch D-A-CH

4-essay-roter-faden-bild.jpg Ein Essay von Zeitgedanken – inspiriert von Stirner, Nehls, GG, Menger u. a.

Einleitung: Die Fäden entwirren

Es begann mit einem Witz: Wenn du etwas verstecken willst, leg es offen auf den Tisch. Und so geschah es 1949, als man der Bevölkerung das Grundgesetz gab – nicht als Befehl, sondern als Einladung. Doch kaum jemand las es wirklich. Noch weniger verstanden es. Und fast niemand lebte es. Seitdem vergeht keine Generation, in der die Verhältnisse nicht verschoben, Rechte nicht ignoriert, und Eigentum nicht umgedeutet wurden. Vier Texte – vier Essays – beschreiben in unterschiedlichen Feldern genau diese Enteignung: • Enteignung durch institutionalisierte Ordnung (Polizeistaat) • Enteignung durch finanzielle Überschuldung und politische Täuschung • Enteignung durch Ignoranz des Grundgesetzes als Eigentumsvertrag • Enteignung durch Denkverzicht – bis ins Vergessen hinein Dieses Essay verwebt diese vier Linien zu einem roten Faden: Eigentum als das Anthropologische, Politische und Geistige, das entweder gepflegt – oder entzogen wird. Der Einzelne, nicht das Kollektiv, steht im Zentrum. Und die Verantwortung beginnt – im Denken.

I. Eigentum als Denkgrundlage – Max Stirner und die radikale Rückführung

„Mir gehört mein Denken.“ So lautet die stille, kompromisslose Grundannahme Max Stirners. Wo andere Theorien Eigentum materiell oder juristisch begreifen, beginnt Stirner im Innersten: beim Selbst. Das Denken gehört nicht dem Staat, nicht der Moral, nicht Gott. Es gehört dem, der es selbst vollzieht. Wer denkt, macht sich selbst zum Ursprung. Und nur wer denkt, kann überhaupt etwas sein Eigen nennen – sei es ein Haus, ein Gedanke, ein Leben. In einer Welt, in der das Recht entkörpert und entmenschlicht wird, ist Stirners Ruf eine Erinnerung: Eigentum ist kein Titel. Es ist Aneignung durch Bewusstsein.

II. Das Grundgesetz: Verkanntes Eigentumsdokument

Viele glauben, das Grundgesetz sei eine Art Gesetzbuch – ein staatlicher Rahmen, gegeben von oben. Doch wer es liest – wirklich liest – erkennt: Es ist ein Vertrag. Zwischen freien Menschen. Mit einem Dienstleister namens Staat. Artikel 1–19 sind keine Vorschläge. Sie sind Eigentumstitel: auf Leben, Würde, Freiheit, Eigentum. Nicht kollektiv verliehen – sondern individuell garantiert. Der Staat? Nur Bodenpersonal. Er darf nur, was wir ihm explizit erlauben. Doch was ist geschehen? Das Bodenpersonal hat sich selbst zum Eigentümer erklärt. Aus Auftrag wurde Autorität. Aus Grundrechten wurden Genehmigungen. Ein Vertrag, dessen Träger nicht mehr lesen, ist ein offenes Einfallstor für Enteignung. Und genau das geschieht.

III. Schulden, Zukunft und die Enteignung der Noch-nicht-Geborenen

Die Bundesrepublik nennt sich reich. Doch sie ist in Wahrheit verpfändet. Nicht durch Naturkatastrophen. Sondern durch politische Strukturentscheidungen: • Umlagefinanzierte Systeme ohne Deckung • EU-Garantien ohne Rücklagen • Steuerpflichten ohne Zitiergebot • Rentenversprechen ohne Generationengerechtigkeit

Die Folge: Eigentum – im Sinne ökonomischer Verfügungsmacht – ist nicht mehr Ergebnis von Leistung, sondern Ergebnis von Zugehörigkeit oder Funktion. Der produktive Mensch wird enteignet, der passive verwaltet.

„Solidarität“ wird zur moralischen Tarnkappe für eine neue Sklaverei: Arbeit ohne Eigentum, Pflicht ohne Gegenleistung, Verantwortung ohne Verfügung.

Diese Enteignung geht noch weiter: Sie betrifft bereits jene, die noch nicht geboren sind. Schulden, auf Generationen verteilt. Eigentumslosigkeit als Startbedingung. Wer nicht in Freiheit geboren wird, muss sie sich teuer zurückkaufen – wenn überhaupt.

Eigentum der Zukunft – nicht Besitz, sondern Entscheidung Der Mensch von morgen steht – wie der von gestern – vor einer einfachen, aber entscheidenden Frage: Was gehört wirklich mir? Carl Menger, der Begründer der Österreichischen Schule, antwortete bereits im 19. Jahrhundert darauf mit radikaler Klarheit: „Wert ist nichts Objektives, sondern entspringt dem subjektiven Nutzen für das handelnde Individuum.“ Eigentum, so Menger, ist nicht einfach Besitz, sondern Ausdruck eines auf subjektiver Bedeutung basierenden Willensakts. Das bedeutet: Nicht der Gegenstand zählt – sondern der Sinn, den ich ihm beimesse. Eigentum ist also nicht bloß, was ich habe, sondern wofür ich bereit bin, Verantwortung zu tragen. Es ist mein freiwillig gewählter Lebensraum der Entscheidung. Und Eugen von Böhm-Bawerk ergänzt: „Der Mensch bewertet gegenwärtige Güter höher als zukünftige, weil er Handlungsmacht über sie hat.“ Hier beginnt der Zusammenhang zur Schuldgesellschaft: Wenn Menschen für Güter in der Zukunft zahlen, die sie nicht verantworten können, verlieren sie nicht nur Eigentum – sondern ihre Freiheit der Zeitpräferenz. Eigentum der Zukunft kann demnach nicht durch Schulden entstehen, sondern nur durch bewusste Handlung. Nur wer verzichten kann, hat wirklich entschieden. Nur wer frei handeln darf, besitzt Eigentum in der vollen Bedeutung des Wortes – nicht als Besitzstand, sondern als Ausdruck gelebter Autonomie.

IV. Alzheimer als kulturelle Enteignung – Vergessen durch Denkverzicht

Ein Mensch, der nicht mehr erinnert, ist nicht einfach krank. Er ist von sich selbst getrennt. Alzheimer zeigt sich nicht nur im Verfall – sondern oft im Vermeiden. Michael Nehls, Daniel Kahneman, Richard Wurtman – sie alle zeigen biochemisch und kognitionspsychologisch, wie Erinnerung und Denken zusammenhängen. Aber was ist mit dem Denken selbst? Wer hat es dem Menschen abgewöhnt?

Zeitgedanken sagt: Nicht das Alter löscht – sondern die Fremdbestimmung. Wenn ein Mensch nie selbst gedacht hat, hat er auch nichts Eigenes, woran er sich erinnern könnte. Wenn das Leben fremdbestimmt, programmiert, verwaltet war – bleibt am Ende eine Leere, kein Defekt. Die Schule: ein Ort der Anpassung, nicht des Denkens. Die Arbeit: ein Raum der Funktion, nicht der Freiheit. Die Gesellschaft: ein Spiegel der Norm, nicht der Individualität. Was bleibt, ist Demenz – nicht als Krankheit, sondern als kulturelle Diagnose.

V. Fazit: Erinnerung, Eigentum, Selbst – ein Dreiklang gegen die Ohnmacht

Dieses Essay ist keine Anklage. Es ist ein Spiegel. Wer sich erinnert, beginnt zu denken. Wer denkt, erkennt, was ihm gehört. Und wer erkennt, was ihm gehört, hört auf zu gehorchen.

Max Stirner fragte: Wem gehört dein Denken? Carl Menger fragte: Was ist dir etwas wert? Das Grundgesetz sagt: Es gehört dir – solange du es verteidigst. Die Realität zeigt: Niemand wird es dir schenken.

Was bleibt, ist eine Entscheidung:

Willst du leben – oder verwaltet werden? Willst du denken – oder erinnern, was andere gedacht haben? Willst du besitzen – oder besitzen lassen?

Zeitgedanken erkennt:

Erinnerung ist die letzte Form des Eigentums. Und Denken der erste Schritt dorthin. Und wer beides verbindet, wird nicht nur freier Mensch – sondern lebendiger Zeuge seines eigenen Ursprungs.

Quellen (Auswahl) • Max Stirner – „Der Einzige und sein Eigentum“ (1844) • Carl Menger – „Grundsätze der Volkswirtschaftslehre“ (1871) • Eugen von Böhm-Bawerk – „Kapital und Kapitalzins“ (1884) • Michael Nehls – „Die Alzheimer-Lüge“ (2014) • Daniel Kahneman – „Thinking, Fast and Slow“ (2011) • Richard Wurtman – Neurotransmitterforschung am MIT • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (insbesondere Artikel 1–19) • Zeitgedanken – vier Essays, 2025

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